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Ein deutscher Gesetzentwurf sieht vor, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen

 
Das Gebäude des Bundesrats in Berlin. (Foto: Shutterstock)

Der Bundesrat, das Oberhaus des deutschen Parlaments, hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen würde. Damit wurde ein Gesetzentwurf vorangetrieben, der bei Inkrafttreten Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug vorsehen könnte.

Der Vorschlag wird nun an den Bundestag, das deutsche Unterhaus, weitergeleitet. Im Falle einer Verabschiedung würde § 130 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB), der die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt, dahingehend erweitert, dass auch die Leugnung des Existenzrechts Israels als jüdischer Staat in der Gemeinschaft der Nationen darunter fällt.

Der Gesetzentwurf kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland seit dem von der Hamas angeführten Massaker vom 7. Oktober 2023 in Israel einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle verzeichnet.

Offiziellen Zahlen zufolge wurden in Deutschland im Jahr 2024 8.627 antisemitische Vorfälle registriert, gegenüber 1.957 im Jahr 2020.

Befürworter des Gesetzentwurfs argumentieren, dass bestehende Strafvorschriften, die Straftaten wie Aufstachelung zum Hass, Unterstützung krimineller Handlungen und die Verwendung von Symbolen verbotener terroristischer Organisationen wie der Hamas abdecken, unzureichend seien, da sie nur in bestimmten Fällen gelten.

Der Bundesrat stellte fest, dass viele Menschen in ganz Deutschland friedlich gegen das Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen während des Krieges zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas protestiert hätten.

Die Bundesratskammer argumentierte jedoch, dass bei Antikriegsdemonstrationen wiederholt Aufrufe zur Zerstörung Israels zu hören waren. Er vertrat die Auffassung, dass „die Leugnung des Existenzrechts Israels letztlich nicht nur den Holocaust relativiert, sondern auch die deutsche Verfassungsordnung missachtet, die als Antwort auf die Gewalt und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus geschaffen wurde.“

Im Falle einer Verabschiedung würde das erweiterte Gesetz für öffentliche Äußerungen gelten, einschließlich Online-Äußerungen, wenn die Behörden feststellen, dass diese Äußerungen antisemitische Gewalt fördern.

Der Gesetzentwurf stellt Kritik an der Politik der israelischen Regierung oder eine breitere Debatte über den Nahen Osten nicht unter Strafe. Er nimmt zudem wissenschaftliche und künstlerische Werke aus, die weiterhin durch bestehende Gesetze für Wissenschaft und Kunst geschützt sind.

Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, lobte den Gesetzentwurf: „Die Botschaft ist klar: Wer Israels Existenzrecht leugnet und antisemitische Hetze verbreitet, kommt nicht ungestraft davon.“

„Mein aufrichtiger Dank gilt Ministerpräsident Boris Rhein [des deutschen Bundeslandes Hessen] für sein entschlossenes Engagement für diese wegweisende Gesetzesinitiative sowie allen Bundesländern, die sie unterstützt haben“, fuhr er fort.

Mit Blick auf die Zukunft äußerte Prosor die Hoffnung, dass der Bundestag den Gesetzentwurf zügig verabschieden werde.

„Ich hoffe aufrichtig, dass der Deutsche Bundestag den Beschluss aufgreift und die notwendigen Änderungen des Strafgesetzbuchs zügig verabschiedet.“

Der Vorschlag stieß aber auch auf Kritik von Verfechtern der Meinungsfreiheit.

Im April kritisierte der Europarat Deutschland wegen einer seiner Meinung nach „weit gefassten“ Definition von Antisemitismus, die seiner Ansicht nach die Meinungsfreiheit einschränke.

„Die Meinungsfreiheit wurde unverhältnismäßigen Einschränkungen ausgesetzt, insbesondere in Debatten über palästinensische Rechte und berechtigte Kritik an der israelischen Regierung“, argumentierte der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty.

Die deutsche Regierung wies die Kritik zurück und bestritt, dass sie die legitime Meinungsfreiheit einschränke. Berlin erklärte, der Konflikt im Nahen Osten diene „leider auch als Motiv und Rechtfertigung für einige andere Akteure, in Deutschland Straftaten zu begehen“.

„Diese antiisraelischen und antijüdischen Kundgebungen bestehen in der Regel aus einem breiten Spektrum von Teilnehmern, die nichts gemeinsam haben außer dem puren Hass auf Israel und das jüdische Volk“, schloss Berlin.

Im Jahr 2024 kündigte Deutschland an, Personen die Staatsbürgerschaft zu verweigern, die die Zerstörung Israels fordern, darunter auch solche, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer“ verwenden, was weithin als Aufruf zur Auslöschung Israels interpretiert wird. Diese Politik wurde als Reaktion auf den zunehmenden Antisemitismus eingeführt, insbesondere in einigen Einwanderergemeinschaften aus dem Nahen Osten.

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