Die Schweiz treibt das Verbot von Nazi-Symbolen angesichts zunehmenden Antisemitismus voran
Die Schweizer Regierung hat am Freitag dem Parlament einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die öffentliche Zurschaustellung von Nazi-Symbolen – darunter das Hakenkreuz, den Hitlergruß und andere Nazi-Zeichen – verbieten soll. Nach Angaben der Behörden ist dieser Schritt notwendig, um dem zunehmenden Antisemitismus entgegenzuwirken.
Das Schweizer Strafgesetzbuch ermöglicht bereits die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die Nazi-, rassistische, extremistische oder gewaltverherrlichende Symbole zu Propagandazwecken verwenden. Personen, die solche Symbole jedoch ohne die Absicht zur Förderung der dahinterstehenden Ideologie zur Schau stellen, können in der Regel nicht bestraft werden.
Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem die öffentliche Zurschaustellung eindeutig nationalsozialistischer Symbole unabhängig von der Absicht verboten wird.
Die Regierung erklärte, der Gesetzentwurf sei unter anderem aufgrund eines starken Anstiegs antisemitischer Vorfälle in den letzten Jahren notwendig.
Laut dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) „war das Jahr 2025 erneut von einer hohen Zahl antisemitischer Vorfälle in der Schweiz geprägt. Im Internet stieg die Zahl der antisemitischen Vorfälle weiterhin um 37 %, während in der realen Welt ein Rückgang von fast 20 % verzeichnet wurde. Insgesamt bleibt das Niveau deutlich höher als vor dem [7. Oktober] 2023.“
Der Gesetzesentwurf verbietet „die Verwendung, das Tragen, das Zeigen oder die öffentliche Verbreitung von Nazi-Symbolen, einschließlich Flaggen, Abzeichen, Emblemen, Gesten, Parolen und Grußformeln“.
Es verbietet zudem Varianten dieser Symbole sowie deren Verwendung in anderen Medienformen, einschließlich „Gegenständen, die solche Symbole oder Varianten darstellen oder enthalten, wie beispielsweise Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen“.
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, wenn Nazi-Symbole zu pädagogischen, wissenschaftlichen, künstlerischen, journalistischen oder akademischen Zwecken verwendet werden.
Verstöße würden mit einer Geldstrafe von 200 Schweizer Franken (216 Euro) geahndet.
Das Parlament hatte die Regierung im Jahr 2024 beauftragt, den Gesetzentwurf auszuarbeiten, und es wird allgemein erwartet, dass die bevorstehende Abstimmung, für die noch kein festes Datum feststeht, zu einer Verabschiedung führen wird.
„Nazisymbole stehen für eine Ideologie, die menschliches Leben verachtet und den Grundwerten einer demokratischen und liberalen Gesellschaft zuwiderläuft“, erklärte die Schweizer Regierung in einer Stellungnahme. „Rassismus und Antisemitismus sind in unserer Gesellschaft inakzeptabel.“
Die Schweiz blieb während des Zweiten Weltkriegs offiziell neutral. Allerdings kauften die Schweizerische Nationalbank (SNB) und andere Schweizer Banken Gold von der deutschen Reichsbank – Transaktionen, die laut Historikern Nazi-Deutschland halfen, seine Kriegsanstrengungen zu finanzieren.
Die Schweiz beschränkte zudem während des Holocaust die Einreise vieler jüdischer Flüchtlinge und forderte 1938 von Nazi-Deutschland, den Buchstaben „J“ in die Pässe jüdischer Bürger einzutragen, was es den Schweizer Behörden erleichterte, jüdische Flüchtlinge, die Einreise suchten, zu identifizieren und abzuweisen.
Die Mitarbeiter von All Israel News sind ein Team von Journalisten in Israel.